Objektliste

Gebäudetyp und Honorarzone

Anhand der Objektliste für Gebäude kann man ersehen, welcher Gebäudetyp einer Honorarzone zu zuordnen ist.

Nachstehende Gebäude werden nach Maßgabe der in §11 genannten Merkmale in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

Honorarzone I

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Scheune | Architektenweb
  • Schlaf- und Unterkunftsbaracken und andere Behelfsbauten für vorübergehende Nutzung;
  • Pausenhallen, Spielhallen, Liege- und Wandelhallen, Einstellhallen,Verbindungsgänge, Feldscheunen und andere einfache landwirtschaftliche Gebäude;
  • Tribünenbauten, Wetterschutzhäuser.

Honorarzone II

  • Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen;
  • Garagenbauten, Parkhäuser, Gewächshäuser;
  • geschlossene, eingeschossige Hallen und Gebäude als selbständige Bauaufgabe;
  • Kassengebäude, Bootshäuser, einfache Werkstätten ohne Kranbahnen;
  • Verkaufslager, Unfall- und Sanitätswachen;
  • Musikpavillons.
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Parkhaus | Architektenweb

Honorarzone III

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Honorarzone 3
  • Wohnhäuser, Wohnheime und Heime mit durchschnittlicher Ausstattung;
  • Kinderhorte, Kindergärten, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, Grundschulen;
  • Jugendfreizeitstätten, Jugendzentren, Bürgerhäuser, Studentenhäuser, Altentagesstätten und andere Betreuungseinrichtungen;
  • Fertigungsgebäude der metallverarbeitenden Industrie, Druckereien, Kühlhäuser;
  • Werkstätten, geschlossene Hallen und landwirtschaftliche Gebäude, soweit nicht in Honorarzone I, II oder IV erwähnt;
  • Parkhäuser mit integrierten weiteren Nutzungsarten;
  • Bürobauten mit durchschnittlicher Ausstattung, Ladenbauten,Einkaufszentren, Märkte und Großmärkte, Messehallen, Gaststätten, Kantinen, Mensen, Wirtschaftsgebäude, Feuerwachen, Rettungsstationen, Ambulatorien, Pflegeheime ohne medizinisch-technische Ausrüstung, Hilfskrankenhäuser;
  • Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuser;
  • Turn- und Sportgebäude sowie -anlagen, soweit nicht in Honorarzone II oder IV erwähnt.

Honorarzone IV

  • Wohnungshäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Terrassen- und Hügelhäuser, planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit entsprechendem Ausbau und Hausgruppen in planungsaufwendiger verdichteter Bauweise auf kleineren Grundstücken, Heime mit zusätzlichen medizinisch-technischen Einrichtungen;
  • Zentralwerkstätten, Brauereien, Produktionsgebäude der Automobilindustrie, Kraftwerksgebäude;
  • Schulen, ausgenommen Grundschulen; Bildungszentren, Volkshochschulen, Fachhochschulen, Hochschulen, Universitäten, Akademien, Hörsaalgebäude, Laborgebäude, Bibliotheken und Archive, Institutsgebäude für Lehre und Forschung, soweit nicht in Honorarzone V erwähnt;
  • landwirtschaftliche Gebäude mit überdurchschnittlicher Ausstattung, Großküchen, Hotels, Banken, Kaufhäuser, Rathäuser, Parlaments- und Gerichtsgebäude sowie sonstige Gebäude für die Verwaltung mit überdurchschnittlicher Ausstattung;
  • Krankenhäuser der Versorgungsstufe I und II, Fachkrankenhäuser, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmung, Therapie- und Rehabilitätseinrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur und Genesung;
  • Kirchen, Konzerthallen, Museen, Studiobühnen, Mehrzweckhallen für religiöse, kulturelle oder sportliche Zwecke;
  • Hallenschwimmbäder, Sportleistungszentren, Großsportstätten.
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Architektenweb Impressum

Honorarzone V

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Krankenhaus | Architektenweb
  • Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätskliniken;
  • Stahlwerksgebäude, Sintergebäude, Kokereien;
  • Studios für Rundfunk, Fernsehen und Theater, Konzertgebäude, Theaterbauten, Kulissengebäude, Gebäude für die wissenschaftliche Forschung (experimentelle Fachrichtungen).