Das Architektenhonorar ist nicht individuell von Architekt zu Architekt unterschiedlich, weil es gesetzlich in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt ist.
Das Architektenhonorar ist von folgenden Parametern abhängig:
- von den anrechenbaren Kosten!
Bei den anrechenbaren Kosten handelt es sich im Wesentlichen um die Herstellungskosten des Gebäudes.
- von der Schwierigkeit der Bauaufgabe
Vereinfacht: Je schwieriger die Planungsaufgabe, desto höher das Honorar. Dieses ist in den Honorarzonen geregelt!
- vom Umfang der Leistungen
Das Architektenhonorar ist in neun verschiedene Leistungsphasen unterteilt, die einzeln vom Bauherren beansprucht und entsprechend prozentual abgerechnet werden können.
- von einer Vereinbarung zwischen Bauhherren und Architekt
Bei der Vereinbarung des Architektenhonorars kann zwischen den Parteien jeder Betrag zwischen Höchst- und Mindestsatz der HOAI vereinbart werden. Ein Unterschreiten der Mindessätze ist nicht zulässig!
Alle Leistungen müssen in einem schriftlichen Architektenvertrag geregelt werden. Dies gibt beiden Parteien die Sicherheit, dass nur die Leistungen erbracht und bezahlt werden, die vereinbart wurden.
Beispielhafte Darstellung des Architektenhonorars
Aufteilung des Gesamthonorars nach Leistungsphasen
Leistungsphase | Beschreibung | Prozentanteil | Eurobetrag |
---|---|---|---|
I | Grundlagenermittlung | 2% | 476,- Euro |
II | Vorplanung | 7% | 1.666,- Euro |
III | Entwurfsplanung | 15% | 3.570,- Euro |
IV | Genehmigungsplanung | 3% | 714,- Euro |
V | Ausführungsplanung | 25% | 5.950,- Euro |
VI | Vorbereitung der Vergabe | 10% | 2.380,- Euro |
VII | Mitwirkung bei der Vergabe | 4% | 952,- Euro |
VIII | Bauüberwachung | 32% | 7.616,- Euro |
IX | Dokumentation | 2% | 476,- Euro |
Bei diesem Beispiel gehen wir von anrechenbaren Kosten in Höhe von 200.000,00 Euro und Honorarzone III aus! Nach Mindestsatz ergibt sich ein Gesamthonorar von 23.800,00 Euro plus MwSt!