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Die neun Leistungsphasen der HOAI


Nicht jeder Bauherr benötigt alle Leistungsphasen bei der Planung und Erstellung eines Bauwerkes. Aus diesem Grund wird der gesamte Bauprozess in neun Leistungsphasen eingeteilt:


Leistungsphase I


Grundlagenermittlung (3% des Gesamthonorars)


HOAI: Klären der Aufgabenstellung, Beratung zum gesamten Leistungsbedarf, Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung Beteiligter.


In diese Leistungsphase werden die Gespräche über die Vorstellungen und Wünsche des Bauherren geführt, der finanziellen Rahmen erörtert, eventuell Ortsbegehungen des Grundstücks durchgeführt. Auch sollten erschwerende Rahmenbedingungen wie z.B. Denkmalschutz, Bebauungspläne usw. geklärt werden.


Leistungsphase II


Vorplanung (7% des Gesamthonorars)


HOAI: Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten eines Planungskonzeptes einschließlich Untersuchung alternativer Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung in Form von Strichskizzen. Klären und Erläutern der wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen. Vorverhandlungen mit Behörden. Kostenschätzung nach DIN 276


In dieser Phase sollten schon erste Entwurfsskizzen von Außen und Innenansichten vorgestellt werden. Vor- und Nachteile sollten diskutiert werden. Die Genehmigungsfähigkeit des Projekts sollten in dieser Phase gekllärt werden.



Leistungsphase III


Entwurfsplanung (11% des Gesamthonorars)


HOAI: Durcharbeiten des Entwurfskonzepts unter Einbeziehung der schon in LPH: II genannter Belange. Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs. Durchgearbeitete vollständige Entwurfszeichungen. Bei Gebäuden beträgt der erforderliche Maßstab in der Regel 1:100. Kostenberechnung nach DIN 276. Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit.




Leistungsphase IV


Genehmigungsplanung (6% des Gesamthonorars)


HOAI:Erarbeiten der Vorlagen für die nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genhmigungsplanungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahme und Befreiungen unter der Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter sowie notwendige Verhandlungen mit Behörden. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen.


In dies Leistungsphase gehören neben der Erstellung der Genehmigungspläne auch das Anfertigen aller Baueingabeunterlagen wie z.B. statische Berechnungen oder Wärmeschutznachweis.



Leistungsphase V


Ausführungsplanung (25% des Gesamthonorars)


HOAI:Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendiger Einzelangaben, z.B. endgültige, vollständige Ausführungs- Detail- und Konstruktionszeichnungen im Maßstab 1:50 bis 1:1. Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung.




Leistungsphase VI


Vorbereitung der Vergabe (10% des Gesamthonorars)


HOAI:Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen.




Leistungsphase VII


Mitwirkung bei der Vergabe (4% des Gesamthonorars)


HOAI:Zusammenstellen der Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche. Einholen von Angeboten, Prüfen und Werten der Angebote, einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Teilleistungen unter Mitwirkung aller während der Leistungsphasen 6 und 7 fachlich Beteiligter. Verhandeln mit Bitern. Kostenanschlag nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen der Angebote. Mitwirken bei der Auftragserteilung.




Leistungsphase VIII


Bauüberwachung (31% des Gesamthonorars)


HOAI:Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 und 2 auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Überwachung und Detailkorrektur von Fertigteilen Aufstellen und Überwachen eines Zeitplanes (Balkendiagramm) Führen eines Bautagebuches. Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter unter Feststellung von Mängeln. Rechnungsprüfung Kostenfeststellung nach DIN 276 oder dem wohnungsrechtlichen Berechnungsrecht. Antrag auf behördliche Abnahme und Teilnahme daran. Übergabe des Objekts einschließlich Zusammenstellung und Übergabe der erforderlichen Unterlagen, zum Beispiel Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle. Auflisten der Gewährungsfristen. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag




Leistungsphase IX


Objektbetreuung und Dokumentation (3% des Gesamthonorars)


HOAI:Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts