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Das Architektenhonorar


Das Architektenhonorar ist nicht individuell von Architekt zu Architekt unterschiedlich, weil es gesetzlich in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt ist.



Das Architektenhonorar ist von folgenden Parametern abhängig:


- von den anrechenbaren Kosten!

   Bei den anrechenbaren Kosten handelt es sich im Wesentlichen um die

   Herstellungskosten des Gebäudes.



- von der Schwierigkeit der Bauaufgabe

   Vereinfacht: Je schwieriger die Planungsaufgabe, desto höher das Honorar.

Dieses ist    in den Honorarzonen geregelt!


- vom Umfang der Leistungen

   Das Architektenhonorar ist in neun verschiedene Leistungsphasen unterteilt, die einzeln vom Bauherren

   beansprucht und entsprechend prozentual abgerechnet werden.


- von einer Vereinbarung zwischen Bauhherren und Architekt

  Bei der Vereinbarung des Architektenhonorars kann zwischen den Parteien jeder Betrag zwischen Höchst- und Mindestsatz der HOAI vereinbart werden. Ein Unterschreiten der Mindessätze ist nicht zulässig!


Alle Leistungen müssen in einem schriftlichen Architektenvertrag geregelt werden. Dies gibt beiden Parteien die Sicherheit, dass nur die Leistungen erbracht und bezahlt werden, die vereinbart wurden.


Unsere Partnerarchitekten berechnen Ihnen immer nur den Mindestsatz! Da das unterschreiten der Mindestsätze gesetzlich nicht erlaubt ist, sollte der Bauherr nicht mit dem Ziel verhandeln, diese Mindestsätze zu unterlaufen. Einem Architekten, der sich darauf einläßt drohen erhebliche Sanktionen seitens der Architektenkammern. Das kann bis zum Ausschluß aus der Kammer führen, was gleichbedeutend mit einem Berufsverbot wäre!



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