
Das Architektenhonorar ist nicht individuell von Architekt zu Architekt unterschiedlich, weil es gesetzlich in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt ist.
Bei den anrechenbaren Kosten handelt es sich im Wesentlichen um die Herstellungskosten des Gebäudes.
Vereinfacht: Je schwieriger die Planungsaufgabe, desto höher das Honorar. Dieses ist in den Honorarzonen geregelt!
Das Architektenhonorar ist in neun verschiedene Leistungsphasen unterteilt, die einzeln vom Bauherren beansprucht und entsprechend prozentual abgerechnet werden können.
Bei der Vereinbarung des Architektenhonorars kann zwischen den Parteien jeder Betrag zwischen Höchst- und Mindestsatz der HOAI vereinbart werden. Ein Unterschreiten der Mindessätze ist nicht zulässig!
Alle Leistungen müssen in einem schriftlichen Architektenvertrag geregelt werden. Dies gibt beiden Parteien die Sicherheit, dass nur die Leistungen erbracht und bezahlt werden, die vereinbart wurden.